Die Verkehrssicherungspflicht (BGB 823 & 836)
Jeder Grundstücksbesitzer muss dafür sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dies versteht man unter der Verkehrssicherungspflicht.
In Bezug auf Bäume bedeutet das für die Eigentümer, dass von diesen keine Gefahren ausgehen dürfen bzw. diese zu beseitigen sind. Werden Anzeichen nicht erkannt, die auf eine Gefährdung durch den Baum hinweisen, ist dies eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Dies gilt für alle Bäume die in den öffentlichen Bereichen ragen oder öffentlich zugängig sind.
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