Baumkataster
Rechliche Grundlagen
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht fordert der BGH vom Baumeigentümer eine regelmäßige Kontrolle, "um neu entstehende Schäden oder Gefahren zu erkennen und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen." Eine solche Kontrolle hat in angemessenen Zeitabständen zu erfolgen. Dieser Auszug aus der Baumkontrollrichlinie zitiert Auszüge aus einem Utreil des BGH vom 21.1.1965, das eine der wichtigsten Grundlagen für regelmäßige Baumkontrollen bildet.
Baumpflege Görgmeier bietet:
- die Erstellung von Baumkatastern mit eigener Software
- Kartierung, Artenschutzrechtliche Voruntersuchungen...
- Baumbestandskontrollen für Kommunen, Städte, Hausverwaltungen...
Erstellung eines Baumkatasters
In folgenden Schritte wird im Baumanagement vorgegangen:
1. Erfassung des Baumbestandes
2. Prioritäten - Zielkonflikte
3. Planung
4. Umsetzung
5. Kontrolle
Hierbei arbeiten wir auf neuestem Stand der Technik. Mittels moderenen Baumkontrollsoftwaren und Tablet PC`s ist es uns möglich, die Baumerfassung und Kontrolle schnell, sicher und einfach zu erledigen.
Baumnummerierung
Das Anbringen von Baumplaketten an den erfassten Bäumen erleichtert allen am Baummanagement Beteiligten das Auffinden einzelner Bäume im Gelände.
Wir Nummerieren Einzelbäume mit dem mitwachsenden baumfreundlichen System "Arbo Tag" hierbei wird der Baum mittels einer Kunststoffetikette und einer fortlaufendem Nummerncode markiert.
Baumgruppen aus mehreren Einzelbäumen bestehend, werden als Gruppenartige Bestände kontrolliert und die Fläche der Gruppe in eine Karte eingetragen.
Regelkontrolle
Im Rahmen der Regelkontrolle wird der Baum durch eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme beurteilt.
Das geschieht ohne Werkzeuge und andere Hilfsmittel, es werden also keine weiteren Untersuchungen vorgenommen.
Festgelegt werden kann jedoch, ob weitere eingehende Untersuchungen erfolgen sollen. Die Regelkontrolle wird von ausgebildeten Baumkontrolleuren die über langjährige Erfahrung in der Baumpflege und Baumkontrolle verfügen ausgeführt.